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Allgemeine
Verkaufsbedingungen der MEDITECH Sachsen GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten über Online-Shops


§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkauf von Produkten über
    Online-Shops und nur gegenüber Unternehmern.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
    oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
    erkennen wir nicht an.

  3. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur an Unternehmer, die im Inland ihren
    Sitz oder eine  Niederlassung haben.

 

§2  Zustandekommen des Vertrags, Produktabbildungen im Shop

  1. Die Darstellung unseres Produktsortiments unter www.meditech-24.shop stellt kein
    bindendes Angebot im Rechtssinne dar.
     
  2. Indem der Kunde die Bestellung im
    Rahmen unseres Online-Shops elektronisch an uns sendet und uns diese zugeht, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der aufgeführten Produkte uns gegenüber ab.
    An dieses Angebot ist der Kunde 2 Werktage gebunden.

  3. Wir bestätigen dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf
    elektronischem Weg. Ein Vertrag über die bestellten Waren kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der Annahmefrist eine Annahmeerklärung
    / Auftragsbestätigung von uns erhält oder diesem innerhalb der Frist die
    bestellten Produkte zugehen.


§ 3 Lieferung / Lieferfähigkeit

  1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung:
    Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes
    Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies
    gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und
    kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten
    besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle
    Anzahlungen zurückerstatten.

  2. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
    z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
    Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
    Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten
    sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die
    Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
    Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
    vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
  3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das
    Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren
    Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels
    besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart  frei.


§ 4 Preise, Versandkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültigen Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten
    und Verpackungskosten.

  2. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung
    auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 255,00 € netto
    beträgt.

  3. Ein Recht zur  Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn dieser nicht vorleistungspflichtig ist, seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Ist der Kunde Kaufmann und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren
    vereinbart, gilt Folgendes:

    a). Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
    Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
    vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine
    laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

    b) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen
    ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder
    zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung
    entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab. Der
    Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben
    sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, sofern
    er sich  im Verzug mit seinen
    Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
    auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden
    Forderungen  um mehr als 20 % übersteigen.

  2. Ist der Kunde Unternehmer und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren
    vereinbart, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur
    vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


§ 6 Mängelansprüche des Kunden

  1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.

  2. Ziffer 1 gilt nicht
  • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
  • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der
    Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie  übernommen haben und der Mangel dieser
    Garantie unterfällt;

  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens
    gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder
    der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang

  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres
    Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe
    des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur
    Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
  1.  
  2. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder
    eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung
    besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

  3. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte
    Entgelt, sofern dieses bereits zur Zahlung fällig ist, abzüglich eines
    Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das
    3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
       
  4. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
    fehlgeschlagen. 


§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.

  1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht.

  2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in
    Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

  3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition,  Bahn, Schiff oder
    per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den äußerlich
    erkennbaren Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der
    Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und
    sonstige zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche
    diesen gegenüber zu sichern.


§ 8 Haftung

  1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit im gesetzlichen Umfang.

  2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

  3. Ziffer 2 gilt nicht,

      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;

      • bei  leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine
        vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den
        vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

      • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;

      • wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer
        Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser
        Garantie unterfällt.

      • bei arglistig verschwiegenen Mängeln;

      • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht
        zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer
        Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
  4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter
    Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.


§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt Folgendes: Erfüllungsort für alle Leistungen ist  unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für
    sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
    Koblenz.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
    über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen
    Firmensitz im Ausland hat.


§ 10 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
  

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